Dabei ist es unser Anliegen unsere Mandanten neben der originären rechtlichen Vertretung in Verwaltungsverfahren umfassend bestmöglich zu betreuen. Hierzu gehört auch die eingehende Beratung und gemeinsame Entwicklung von Strategien für eine verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung sowie die Begleitung von Mandanten in Verhandlungen mit Gemeinden, Verbänden oder sonstigen Hoheitsträgern.
Auf diese Weise können verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten im Vorfeld häufig vermieden, Projekte zügig vorangetrieben und erforderliche Erlaubnisse oder Genehmigungen zeitnah erlangt werden.