- Mobiliarzwangsvollstreckung
- Forderungspfändung – speziell auch von Löhnen und Konten
- Beratung bei Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- Beantragung von Haftbefehlen
- Einleitung von Zwangsversteigerungsmaßnahmen
- Vertretung des Schuldners zur Abwehr entsprechender Maßnahmen
- Übernahmen des Forderungsmanagement
- Prüfung der Bonität
- Betreiben europaweiter gerichtlicher Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren
Nach erfolgreicher gerichtlicher Geltendmachung eines Anspruchs ist gelegentlich die zwangsweise Beitreibung erforderlich.
Hier verfügen wir über weitreichende Erfahrung.