Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) beinhaltet Regelungen zum geteilten Eigentum an Grundstücken und darauf befindlichen Gebäudeteilen (u.a. Eigentumswohnungen). Zwar gilt nach wie vor, dass eine Einheit des Eigentums an Grundstücken und Gebäuden besteht, jedoch ist es aufgrund des WEG-Rechts möglich, Eigentum an einzelnen Wohnungen oder Gebäudeteilen zu erlangen.
Im Rahmen des WEG-Rechts stehen dabei die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer zueinander und zu dem Verwalter im Fokus. Daneben sind allerdings auch die Beziehung der Wohnungseigentumsgemeinschaft selbst zu Dritten sowie Besonderheiten zu beachten.
- Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümer
- Vorgehen gegen Beschlussanfechtungen
- Prüfung oder Erstellung von Teilungserklärungen
- Prüfung von Wirtschaftsplänen oder Jahresabrechnungen
- Prüfung von Verwalterverträgen
- Unterstützung bei der Abwehr oder Durchsetzung von Gewährleistungs- oder Zahlungsansprüchen, der Beitreibung rückständiger Hausgelder, der Prüfung oder Erstellung von Beschlüssen etc.