Es hat sich in viele Unterbereiche wie dem Immissionsschutzrecht (Lärm, Erschütterungen, Geruch), Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz, Hessisches Naturschutzgesetz), Abfallrecht, Bodenschutzrecht und dem Wasserrecht gegliedert. Ziel dieser Gesetze ist es, den in Art. 20a Grundgesetz normierten Auftrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sicherzustellen, indem das Ökosystem und die natürliche Umwelt vor negativen Beeinträchtigungen möglichst verschont wird.
Insbesondere das Immissionsschutzrecht, aber auch das Bundesnaturschutzrecht hat in einer Vielzahl von Fällen erhebliche Auswirkungen auf Baugenehmigungsverfahren und die Bauleitplanung der Kommunen. Hier beraten wir sowohl in Genehmigungsverfahren, als auch im Bereich der Bauleitplanung, um umweltrelevante Konflikte nicht entstehen zu lassen bzw. solche im Falle des Auftretens zu lösen. Die Tätigkeit im Bereich des Umweltrechts ist hierbei oftmals Vorhaben bezogen ausgestaltet. Darüber hinaus beraten unsere Fachanwälte aber auch bei allen weiteren denkbaren Problemen, seien es beispielhaft Sanierungsverpflichtungen wegen Altlasten, Erlangung naturschutzrechtlicher Genehmigungen, Durchsetzung wasserrechtlicher Erlaubnisse, etc.
- Beratung zu allen umweltrechtlichen Problembereichen zur Verwirklichung von Vorhaben
- Entwicklung interessengerechter Lösung für alle Beteiligten