Das Rechtsgebiet des Strafrechts zeichnet sich durch besondere Komplexität aus, weil der Strafverteidiger sich nicht nur mit dem – dem Strafverfahren eigenen – Prozessrecht zu befassen hat, sondern auch mit dem oftmals sehr speziellen Fachrecht.
Hierbei treten nicht selten Fragen auf, die eine tiefe wissenschaftliche Durchdringung erfordern – jedenfalls dann, wenn man der Justiz auf dogmatischer Augenhöhe begegnen möchte. Erst diese Durchdringung ermöglicht es dem Strafverteidiger, den weiteren Prozessverlauf zu prognostizieren und hierauf eine für Ihren Fall optimale Verteidigungsstrategie zu skizzieren.
Bei der Umsetzung dieser Strategie sind Engagement und Beharrlichkeit wie vertiefte Fachkenntnisse gleichermaßen gefragt. Nicht weniger wichtig ist das Gespür des Strafverteidigers, wann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft über ein für seinen Mandanten zufriedenstellendes Verfahrensergebnis möglich ist, um die mit einem Strafverfahren einhergehende Belastung zu verhindern.
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