In weitergehenden Erlassen und Verordnungen ist das vielfältige schulische Leben geregelt.
Das Gesetz umfasst einerseits die Rechte von Schülern bei Schullaufbahn (Sonderpädagogischer Förderbedarf, Inklusion), Versetzungen, Ordnungsmaßnahmen, Prüfungen und Schulabschluss sowie auch das Verhältnis der Lehrkräfte untereinander und zum Staatlichen Schulamt (Beförderung, Versetzung, Konkurrentenklage) im Rahmen der Besetzung von Funktionsstellen.
- Rechtliche Beratung von Schülern, Eltern, Lehrern und Schulleitern in allen Fragen zum Schulrecht (Versetzung, Prüfungsrecht, schulische Disziplinarmaßnahmen)
- Beratung und Vertretung von Beamten und Dienstherren in juristischen Fragen zu Beförderung, Ruhestand, Besoldung, Versetzung, Entlassung und Disziplinarmaßnahme