- Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Ordnungswidrigkeitsverfahren wie bei Trunkenheit am Steuer, Geschwindigkeitsvergehen, Rotlichtverstöße, Gefährdung im Straßenverkehr, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Führerschein, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Kennzeichenmissbrauch oder Nötigung im Straßenverkehr
- Übergreifende Beratung und Vertretung auch in zivilrechtlichen Fragen der Haftung oder bei Schadensfragen
Wer viel mit dem Auto im stetig wachsenden Verkehr unterwegs ist, merkt schnell, dass häufig bereits Unachtsamkeiten ausreichen, um eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine verkehrsbedingte Straftat zu begehen.
Die möglichen Folgen neben Geldstrafen können hier vorübergehende Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbote oder die gefürchtete Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) sein.