- Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
- Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen
- Bewertung von mietrechtlichen Risiken bei Immobilientransaktionen
- Vertretung von Wohnungsbaugesellschaften, gewerbliche Vermietern und Mietern sowie Haus- und Wohnungseigentümer bei Problemen mit zahlungsunwilligen oder aus anderen Gründen nicht vertragstreuen Mietern
Das Mietrecht als Bestandteil des Immobilienrechts unterscheidet zwischen Gewerberaummietrecht, Wohnraummietrecht und Pachtrecht.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Gewerberaummiet- und gewerblichem Pachtrecht, das heißt in den Bereichen, die für unsere Mandanten von besonderer Bedeutung sind, wobei unsere Mietrechts-Spezialisten selbstverständlich ebenfalls über profunde Kenntnisse des Wohnraummietrechts verfügen.