Gemeinsam mit unserem Notariat und unseren Steuerberatern vollziehen wir Kapitalerhöhungen und begleiten Umwandlungen, Spaltungen und Verschmelzungen von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Das Gesellschaftsrecht gehört zu unseren Kernkompetenzen.
Die Bandbreite unserer Tätigkeit reicht von der gerichtlichen Interessenwahrnehmung über die Beratung bei der Gesellschaftsgründung, Betreuung gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen, Unternehmenskäufen und Fusionen bis hin zur Restrukturierung im Krisenfall.
- Gründungs- und Rechtsformberatung
- Steueroptimierte Gestaltungen
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten
- Beendigungs- und Ausstiegsberatung
- Krisenberatung
- Beratung bei Unternehmenstransaktionen
- Mergers & Acquisitions
- Individuelle Gestaltung von Gesellschaftsverträgen/Satzungen
- Durchführung und Beratung von (streitigen) Gesellschafterversammlungen
- Vorbereitung von Hauptversammlungen bei der AG und KGaA.
- Unternehmensnachfolge
- Liquidationsverfahren