Dabei ergibt sich ein breites Beratungsspektrum in allen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten ,Insbesondere im Zusammenhang mit betrieblichen Umstrukturierungen und der Verhandlung von Sozialplänen und Interessenausgleichen.
Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne oder der Interessenausgleich können die Betriebsparteien vor komplexe rechtliche Fragen stellen.
Wir beraten und vertreten Betriebsräte, Personalräte und Arbeitgeber in allen Betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung von Arbeitgebern und Betriebsräten
- Vertretung bei Einigungsstellenverfahren und arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Personalvereinbarungen
- Beratung bei personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzungen Einstellungen und Entlassungen
- Verhandlung und Gestaltung von Interessenausgleichen und Sozialplänen