Das Zusammenspiel von Gesellschafts-, Erb-, Familien- und Steuerrecht erfordert hierbei eine enge Zusammenarbeit aller Fachbereiche.
Ehe, Familie und Erben
Unsere Spezialisten im Bereich des Familien- und Erbrechts beraten Unternehmer und Familien umfassend in allen Bereichen der Ehe-, Familien- und Erbangelegenheiten.
Zu unseren Kernkompetenzen zählen:
- Ehe und Partnerschaften
- Familienkonflikte
- Erbstreitigkeiten
- Vermögensnachfolge
- Testamentsvollstreckung
- Beratung zu Güterstand und Unterhaltsregelungen, z.B. bei modifizierten Zugewinngemeinschaften oder Gütertrennung bei Unternehmern
- Vertragliche Ausgestaltung sämtlicher Vermögensbeziehungen zwischen Eheleuten und Lebenspartnern
- Absicherung von Familienvermögen und Familienunternehmern
Unsere Anwälte
- Vertretung bei außergerichtlichen und bundesweit gerichtlichen Konflikten bei Ehe und Partnerschaft
- Unterstützung bei Lösungsfindung zur Regelung von Unterhaltsfragen, güterrechtlicher Fragestellungen und der elterlichen Sorge gemeinsamer Kinder
- Verantwortungsvolle Begleitung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen aller Beteiligten
Unsere Anwälte
- Beratung im Vorfeld bei der Erstellung von Erbverträgen und Testamenten
- Beratung bei erbrechtlichen außergerichtlichen und bundesweit gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie Ansprüchen aus Vermächtnissen
- Beratung bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen sowie bei der Umsetzung lebzeitiger Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge
Unsere Anwälte
- Absicherung des testamentarischen Willens, insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern
- Schutz der Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern
- Dauernde Verwaltung des Nachlasses