14. März 2019 – Arbeitsrechtstag bei der IHK Hanau
Häufige Fehlzeiten, lang andauernde Krankheiten, verminderte Leistungsfähigkeit, Alkohol- oder Drogensucht, dauernde Arbeitsunfähigkeit:
Wann und unter welchen Voraussetzungen ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig? Der Vortrag erläutert die Anforderungen der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung an krankheitsbedingte Kündigungen und vermittelt das zur Vorbereitung von Kündigungen in diesem Bereich erforderliche Fachwissen. Der Referent erläutert, die in der Rechtsprechung entwickelten Grenzen der Zumutbarkeit von krankheitsbedingten Fehlzeiten und gibt praktisch relevante Anweisungen zur Vorbereitung krankheitsbedingter Kündigungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den auch formal anspruchsvollen Voraussetzungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Die zur gerichtlichen Durchsetzung krankheitsbedingter Kündigungen erforderlichen Verfahrensschritte und Dokumentationen werden dargestellt und Strategien Minimierung prozessualer Risiken erläutert.
Der richtige Umgang auch mit besonders anspruchsvollen Fallkonstellationen wie Alkoholkrankheit oder krankheits- bzw. personenbedingteer Leistungsminderung (Low Performer) wird anhand anschaulicher Beispiele aus der anwaltlichen Praxis des Referenten sowie aus der Rechtsprechung erörtert und strukturierte Handlungsanweisungen vermittelt.
Ort
IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Am Pedro-Jung-Park 14
63450 Hanau
Termin
14.03.2019 von 09:00 – 15:00 Uhr
Referent
Dr. Frederik Putzo
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht