Wir verfügen über fundierte Kenntnisse im allgemeinen Versicherungsvertragsrecht und wissen um die Besonderheiten der verschiedenen Versicherungssparten. Hierzu zählen beispielsweise unterschiedliche Haftpflichtversicherungen (z.B. Kraftfahrthaftpflicht-, Berufshaftpflicht-, private und betriebliche Haftpflichtversicherung), Sachversicherungen (z.B. Fahrzeug-, Vollkasko-, Gebäude- und Hausratversicherung) und Personenversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeits-, Unfall-, und private Krankenversicherung). Aufgrund einschlägiger Spezialisierung und langjähriger Erfahrung gewährleisten wir eine effiziente und bedarfsgerechte Tätigkeit für unsere Mandanten, sowohl in der Beratung, bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen oder in einem gerichtlichen Verfahren.
- Umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Versicherungsrechts
- Unterstützung beim Abschluss von Versicherungsverträgen
- Beratung bei bestehenden Versicherungsverhältnissen und Anpassung des Versicherungsschutzes an betriebliche Abläufe
- Beratung vor und nach Eintritt eines Versicherungsfalls
- Überprüfung von Versicherungsbedingungen