- Betreuung von Architekten und Ingenieuren
- Vertragsgestaltung und baubegleitende Beratung
- Vertretung in allen Fragen der Architektenhaftung sowie der Honorarregelungen der HOAI
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Unser erfahrenes Team von Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht berät Mandanten in allen baurechtlichen Belangen.
Wir vertreten Bauunternehmen, Bauträger, Handwerksunternehmen, Investoren, öffentliche Auftraggeber, Versicherungen ebenso wie private Bauherren und Gemeinschaften von Wohnungseigentümern.
Architekten- und Ingenieurrecht (HOAI etc.)
Vertretung im Baurecht
- Beratung bei allen anstehenden Rechtsfragen, wie z.B. Nachtragsmanagement, Fristenkontrolle oder Geltendmachung von Mängeln
- Unterstützung von Bauherren bei der Abnahmeverhandlung und Durchsetzung von Vergütungs- oder Gewährleistungsansprüchen
- Übernahme der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Erfüllungs- oder Gewährleistungssicherheiten, wie z.B. Bürgschaften.
- Baubegleitende Beratung
Rechtssicherheit im Bauvertrag
- Baubegleitende Rechtsberatung bei der Durchführung komplexer Bauvorhaben
- Entwicklung von Bauverträgen nach individuellen Bedürfnissen und Berücksichtigung der einschlägigen baurechtlichen Regelungen wie zum Beispiel BGB oder VOB/B
- Entwicklung und Prüfung von Bauverträgen
- Grenzüberschreitende Bauverträge
- Vergütung, Nachträge nach BGB und VOB/B
Sie haben eine Baugenehmigung nicht erhalten oder wollen sich gegen das Bauvorhaben Ihres Nachbarn oder einen Bebauungsplan zur Wehr setzen? Dann handelt es sich um eine Angelegenheit des öffentlichen Baurechts.